§2 Angebote und Aufträge
II.1 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, sind sämtliche Angebote freibleibend. Die an uns erteilten Aufträge erhalten erst durch schriftliche Bestätigung des Kunden Gültigkeit. Jegliche Abänderung, Ergänzung oder Auflösung getroffener Vereinbarungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns.
II.2 Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltyp, die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen oder ist die Änderung bzw. Abweichung für den Kunden zumutbar, kann unser Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw.
Änderung herleiten.
II.3 Telefonische Angaben, Zusagen und Angaben unserer Kundenbetreuung sind unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch SOREX.
II.4 Sollten auf Kundenseite Umstände auftreten, welche eine klaglose Übernahme oder Bezahlung der bestellten Ware gefährden oder sollte zumindest ein solcher Anschein bestehen, steht es uns frei, auch bereits bestätigte Aufträge zu stornieren oder deren Erfüllung bis zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übernahme und Bezahlung aufzuschieben. In solchen Fällen kann ein Lieferverzug durch uns nicht entstehen.