§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
IX.1 Für die Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz unserer Gesellschaft, derzeit 2700 Wiener Neustadt, Herzog Leopold Straße 5, Österreich, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
IX.2 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, ist das für den Firmensitz unserer Gesellschaft, derzeit 2700 Wiener Neustadt, Herzog Leopold Straße 5, Österreich sachlich zuständige Gericht (Landesgericht Wiener Neustadt/Österreich). Ungeachtet dieser Vereinbarung kann der Verkäufer auch das für den Vertragspartner zuständige Gericht anrufen.
IX.3 Für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Anwendung österreichischen materiellen Rechts ausdrücklich vereinbart.
Der Geschäftsführer
Wiener Neustadt, 2.Juli 2007