§3 Lieferung/Gefahrenübergang

III.1 Alle Angaben über Lieferzeit sind unverbindlich.

III.2 Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, so wird der Kunde innerhalb von 5 Werktagen über die Nichtverfügbarkeit informiert.

III.3 Bei Lieferverzug hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen oder zu gewähren. Sollten wir bis dahin mit der Auftragserfüllung säumig sein, erwächst dem Kunden das Recht, den Auftrag zu stornieren, ohne jedoch weitergehende Ansprüche geltend machen zu können.

III.4 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand der Ware mit einem Paketdienst.

III.5 Die Gefahr für die Ware geht mit der Aushändigung an den Paketdienst an den Kunden über.

III.6 Teillieferungen gelten als zumutbar, wenn diese der Natur oder dem Zweck des Geschäfts nicht widersprechen oder nicht ausdrücklich nur eine Gesamtlieferung vereinbart wurde. Derartige Teillieferungen können auch gesondert in Rechnung gestellt werden.

III.7 Abrufaufträge müssen innerhalb von 6 Monaten eingeteilt und abgerufen sein, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Nach Ablauf der Abnahmefrist oder, wenn der Kunde von einem vereinbarten Abruf binnen 6 Monaten nach Vertragsschluss keinen Gebrauch macht, sind wir nach

Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, nach unserer Wahl sofortige Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vollen Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Neuheiten

6. Februar 2012 wirelessKey 2.0 
als Bluetooth und RFID Leser verfügbar 

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Support

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Email: support@sorex-austria.com

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Messe

fensterbau/frontale 
Internationale Fachmesse für Fenster,
Tür und Fassade
21.3. bis 24.3. 2012
Nürnberg Deutschland

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