§5 Zahlungsverzug
V.1 Im Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 8% über dem jeweils geltenden 3-Monate-EURIBOR, mindestens aber 12% per anno zu verlangen.
V.2 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, zu ersetzen.